Grenzwerte für die Luftqualität

Die EU hat ihre Luftqualitätsrichtlinie 2024 überarbeitet. Ab 2030 gelten deutlich strengere Jahresgrenzwerte, die sich an den Empfehlungen der WHO orientieren.

SchadstoffEU heute (Jahresmittel)EU ab 2030WHO-Empfehlung
Stickstoffdioxid (NO₂)40 µg/m³20 µg/m³10 µg/m³
Feinstaub PM1040 µg/m³20 µg/m³15 µg/m³
Feinstaub PM2,525 µg/m³10 µg/m³5 µg/m³

Was bedeuten die neuen Grenzwerte für Rheinland-Pfalz?

Den heutigen NO₂-Grenzwert von 40 µg/m³ hält inzwischen jede Station im Land ein. Mit dem Wert von 20 µg/m³ ab 2030 sieht das anders aus: 2025 lagen zehn Stationen darüber, vor allem Verkehrsstationen in Mainz, Ludwigshafen, Koblenz, Neuwied und Frankenthal. Die Details stehen im Luftqualitätsreport Rheinland-Pfalz.

Welche Werte gelten für Ozon?

Für Ozon gibt es keinen Jahresgrenzwert, sondern Schwellen für Stundenwerte: Ab 180 µg/m³ wird die Bevölkerung informiert, ab 240 µg/m³ gewarnt. Zum Schutz der Gesundheit soll der höchste 8-Stunden-Mittelwert eines Tages 120 µg/m³ nicht überschreiten, an höchstens 25 Tagen im Jahr (gemittelt über drei Jahre); ab 2030 an höchstens 18 Tagen.

Sind Grenzwerte gleich Gesundheitsschutz?

Nein. Grenzwerte sind politische Kompromisse zwischen Gesundheit und Machbarkeit. Die WHO empfiehlt deutlich niedrigere Werte, weil sich gesundheitliche Wirkungen auch unterhalb der EU-Grenzwerte nachweisen lassen. Empfindliche Menschen, etwa mit Asthma, sollten sich an den aktuellen Stundenwerten orientieren.

Quellen: Richtlinie (EU) 2024/2881 · 39. BImSchV · WHO Global Air Quality Guidelines 2021