Aufgaben und Ziele der Luftreinhaltung, gesetzliche Grundlagen
Saubere Luft ist ein unverzichtbares Gut. Jeder ist auf sie angewiesen. Denn wir atmen tagtäglich - je nach körperlicher Aktivität - etwa 20 bis 50 Kubikmeter Luft ein. Saubere Luft ist daher zum Schutz der menschlichen Gesundheit und unserer gesamten Umwelt sehr wichtig.
Zentrale Aufgabe der Luftreinhaltung ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer zuträglichen Luftqualität, sowohl im lokalen Umfeld wie auch im weiträumigen Maßstab. Im Vordergrund steht dabei zunächst der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, die als Immissionen auf
- den Menschen,
- Tiere und Pflanzen,
- den Boden,
- das Wasser,
- die Atmosphäre sowie
- Kultur- und Sachgüter
einwirken. Ferner gilt es, Gefahren und Belästigungen, die beim Betrieb von Anlagen auftreten können, zu vermeiden. Durch Minderung der bestehenden Immissionsbelastung verfolgt die Luftreinhaltepolitik langfristig das Ziel, schädlichen Umwelteinwirkungen konsequent vorzubeugen (Vorsorgeprinzip).
Gesetzliche Grundlagen
Durch das "Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) wurde 1974 die gesetzliche Grundlage für eine wirksame Luftreinhaltung geschaffen. Es enthält
- anlagenbezogene,
- gebietsbezogene und
- produktbezogene
Handlungsansätze zum Immissionsschutz. Insgesamt 27 Verordnungen und fünf Verwaltungsvorschriften konkretisieren und präzisieren den Text des Gesetzes.
| Verordnung | Addressat | Regelungs- ansatz |
Emis- sionsvor-schriften |
Immis- sionsvor- schriften |
|---|---|---|---|---|
| über Kleinfeuerungsanlagen (1. BImSchV) |
private Haushalte |
anlagen- bezogen |
+ | |
| zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen (2. BImSchV) | Kleingewerbe | anlagen- bezogen |
+ | + |
| über den Schwefelgehalt von leichtem Heizöl und Dieselkraftstoff | Industrie, Handel | produkt- bezogen |
||
| über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) | Industrie, Gewerbe |
anlagen- bezogen |
||
| über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen (10. BImSchV) | Industrie, Handel, Kleingewerbe |
produkt- bezogen |
||
| Emissionserklärungsverordnung (11. BImSchV) | Industrie, Gewerbe |
anlagen- bezogen |
||
| überGroßfeuerungsanlagen (13. BImSchV) | Industrie | anlagen- bezogen |
+ | |
| für Verbrennungsanlagen für Abfälle (17. BImSchV) |
Industrie | anlagen- bezogen |
+ | |
| über Chlor- und Bromverbindungen als Kraftstoffzusatz (19. BImSchV) | Industrie, Handel |
produkt- bezogen |
||
| zur Begrenzung von Kohlenwasserstoff- emissionen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BImSchV) |
Industrie, Kleingewerbe | anlagen- bezogen |
+ | |
| zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffemissionen beim Betanken von Kfz (21. BImSchV) | Kleingewerbe | anlagen- bezogen |
+ | |
| über Immissionswerte (22. BImSchV) | alle | gebiets- bezogen |
+ | |
| über die Festlegung von Konzentrationswerten (23. BImSchV) | Verkehr | gebiets- bezogen |
+ | |
| zur Begrenzung von Emissionen aus der Titan-dioxid-Industrie (25. BImSchV) | Industrie | anlagen- bezogen |
+ | |
| über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV) |
Kommunen, Gewerbe | anlagen- bezogen |
+ |
Aus dem Kreis der Verwaltungsvorschriften zum Bundes-Immissionsschutzgesetz hat die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft besondere Bedeutung für die anlagenbezogene Luftreinhaltung. Sie legt Anforderungen zur Emissionsbegrenzung von industriellen und gewerblichen Anlagen nach dem Stand der Technik fest, die auf Grund ihrer Schadstoffemissionen einer besonderen Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bedürfen. Darüber hinaus benennt sie für bestimmte Luftschadstoffe Immissionswerte, die durch die Schadstoffemissionen von Industrieanlagen nicht überschritten werden dürfen.
Nicht alle Luftreinhalteprobleme können mit nationalen Rechtsvorschriften allein gelöst werden. Deshalb ist für grenzüberschreitende Fragen die Kooperation auf internationaler Ebene erforderlich. Organisationen, die sich auf dem Gebiet der Luftreinhaltung bereits mit Erfolg betätigen sind die Europäische Union, die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa sowie die Vereinten Nationen selbst.
